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Datenschutzregelung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BoxConcept GmbH

 

I. Allgemeiner Teil
1 Allgemeines

1.1 Kunde i. S. d. Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verbraucher gem. § 13 BGB und Unternehmer gem. § 14 BGB.

1.2 Allen Angeboten und Leistungen der BoxConcept GmbH - auch zukünftigen - liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt online über Unternehmenswebseite der BoxConcept GmbH, fernmündlich oder in Textform gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:

2.1.1 Mit der Bestellung der gewünschten Leistungen (Selbsteinlagerung gem. Ziffern 17 ff. und Lagercontainertransport gem. Ziffern 6 ff.) gibt der Kunde ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit der BoxConcept GmbH ab (Angebot). Der Kunde ist verpflichtet, bei Abgabe eines Angebots seine Identität durch Übersendung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises gegenüber der BoxConcept GmbH nachzuweisen.

2.1.2 Bei einer Onlinebeauftragung über die Unternehmenswebseite der BoxConcept GmbH gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, sobald er alle verlangten Angaben eingetragen hat und im letzten Schritt den Button „Leistungen beauftragen“ anklickt. Vor Abgabe des Angebots können vom Kunden alle Eingaben jederzeit geändert werden. Alle Eingaben werden vor verbindlicher Abgabe der Beauftragung in einem Bestätigungsfeld angezeigt und können dort mittels der üblichen Tatstatur- und Mausfunktionen geändert werden. Eine Online-Beauftragung kann nur abgegeben werden, wenn der Kunde während des Beauftragungsvorgangs diese AGB durch Klicken akzeptiert.

2.2 Alle Leistungsdarstellungen der BoxConcept GmbH, insbesondere auf der Unternehmenswebseite, in Katalogen oder auf Flyern stellen keine verbindlichen Leistungsangebote dar, sondern dienen lediglich zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

2.3 Die Vertragsabwicklung und Kontaktaufnahme seitens der BoxConcept GmbH finden per E-Mail und automatisierter Vertragsabwicklung statt. Den Kunden trifft die Pflicht, bei der Beauftragung eine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben, unter der er die von der BoxConcept GmbH gesendeten E-Mails erhalten kann. Er muss sicherstellen, dass trotz der Benutzung von Spam-Filtern alle E-Mails zum Zwecke der Vertragsabwicklung zugestellt werden können. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, etwaige Anschriftenänderungen – auch der von ihm zum Zugang autorisierten Personen – der BoxConcept GmbH unverzüglich mitzuteilen.

2.4 Eine von der BoxConcept versendete Bestätigung des Eingangs der Beauftragung und etwaig folgende Statusberichte, dienen allein der Information des Kunden und stellen noch keine Annahme der Beauftragung dar.

2.5 Die BoxConcept GmbH ist berechtigt, das Angebot zur Beauftragung innerhalb von einer Kalenderwoche nach Eingang bei ihr, anzunehmen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung in Textform zustande. Wenn sie bis dahin nicht erfolgt ist, gelten als Auftragsbestätigung auch die fristgemäße Bestätigung in Textform über den Versand des Lagercontainers oder die fristgerechte Anlieferung des Lagercontainers am Abholort. Nach Ablauf der einwöchigen Annahmefrist, ohne Erteilung einer Auftragsbestätigung, gilt das Angebot des Kunden als abgelehnt. Über Leistungen, die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, kommt ebenfalls kein Vertrag zustande.

2.6 Im Falle der Beauftragung in elektronischer Form, wird der Vertragstext (bestehend aus den Bestelldaten, den AGBs nebst Widerrufsbelehrung) durch die BoxConcept GmbH gespeichert und dem Kunden per E-Mail mit der Auftragsbestätigung zugeschickt.

2.7 Die BoxConcept GmbH hat das Recht, die Annahme der Beauftragung, insbesondere nach Prüfung der Bonität des Kunden, abzulehnen.

3 Belehrung über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften

3.1 Widerrufsrecht, sofern der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, Rundfunk, Tele- und Mediendienste) abgeschlossen wurde, kann der Kunde seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten durch die BoxConcept GmbH gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

BoxConcept GmbH
Kundenservice
Mitterstraßweg 17
82064 Straßlach-Dingharting

Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde der BoxConcept GmbH die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss er ihm insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss.

Besondere Hinweise: Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Bei den Fernabsatzverträgen  entfällt das Widerrufsrecht bei Beförderung von Waren / beweglichen Sachen, die z.B. im Rahmen eines Umzugs oder Einlagerung befördert werden. Voraussetzung  ist, dass das Unternehmen sich verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erbringen. Ende der Widerrufsbelehrung.  

4 Preise

4.1 Bei einer Onlinebeauftragung über die Unternehmenswebseite der BoxConcept GmbH gelten allein die im „Warenkorb“ der Webseite zur Zeit der Beauftragung genannten Preise. Abweichende Preise, die eventuell auf Seiten dargestellt werden, die aus Zwischenspeichern (Browser-Cache, Proxies) geladen werden, sind nicht aktuell und ungültig. Der Warenkorb kann nicht zwischengespeichert werden.

4.2 Bestellt der Kunde fernmündlich oder schriftlich aus Katalogen, so gelten ausschließlich die dort abgedruckten Preise, es sei denn, es wird ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen. Druckfehler, Preisänderungen, Irrtümer bleiben vorbehalten. Mit dem Erscheinen eines neuen Katalogs werden die Preise des alten Katalogs, ab Geltungsdatum des Neuen, unwirksam.

5 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht / Abtretung

5.1 Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenansprüche des Kunden sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

5.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ist der Kunde Unternehmer, steht ihm wegen Gegenansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht gegen Ansprüche der BoxConcept GmbH nur zu, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten oder zu verpfänden.

II. Lagercontainertransport (Umzug)

6 Hauptpflichten der BoxConcept GmbH / Fälligkeit

6.1 Kommt zwischen der BoxConcept GmbH und dem Kunden ein Lagercontainertransportvertrag zustande, dann ist die BoxConcept GmbH (Spediteur) verpflichtet, für den Kunden (Versender) die Bereitstellung des Lagercontainers (vgl. Ziffer 17) auf einem LKW oder Anhänger zur Be- und Entladung des Umzugsgutes am Abholort sowie die Versendung des Lagercontainers gemäß den nachfolgenden Regelungen an den Bestimmungsort zu besorgen.

6.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet die BoxConcept GmbH darüber hinaus keine weiteren Leistungen, insbesondere keine typischen Umzugstätigkeiten die nicht mit der Bereitstellung oder der Versendung des Lagercontainers in Zusammenhang stehen, wie z.B. die Be- und Entladung des Lagercontainers oder Möbel(de-)montage.

 

6.3 Das Personal der BoxConcept GmbH ist, sofern nichts anderes vereinbart, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter     Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige   Auswahl.

 

6.4 Die BoxConcept GmbH erbringt ihre Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten.  

 

6.5 Die Bereitstellung des Lagercontainers am Abholort erfolgt Zug um Zug gegen Zahlung der Kaution gem. Ziffer 25, Anlieferungskosten und des Mietzinses für die Mindestmietdauer gem. Ziffer 24.2. Die Versendung des Lagercontainers an den Bestimmungsort erfolgt Zug um Zug gegen Zahlung der Lagercontainertransportvergütung gem. Ziffer 7.

6.6 Am Abhol- und am Bestimmungsort finden im Übrigen die Regelungen über die Selbsteinlagerung (Ziffern 17 ff.) Anwendung.

7 Zahlungspflichten des Kunden / Fälligkeit

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, für jeden Lagercontainertransport vom jeweiligen Abholort zum jeweiligen Bestimmungsort die vereinbarte Vergütung zu zahlen.

7.2 Rechnungen der BoxConcept GmbH sind je nach Vereinbarung per Einzugsermächtigung, Vorauskasse, per ec- Karte oder auch über PayPal zahlbar.

7.3 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der BoxConcept GmbH sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.4 Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar auf das von der BoxConcept GmbH angegebene Bank- oder Postgirokonto erfolgen.

7.5 Die BoxConcept GmbH behält sich vor, in Einzelfällen oder bei Ablehnung der Zahlung durch Kreditinstitute oder Anbieter der jeweiligen Zahlungsart den Auftrag nur gegen Zahlung per Vorkasse auszuführen. In diesem Fall kann der Kunde dies akzeptieren oder von seiner Beauftragung zurücktreten.

7.6 Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Kunden berechnet.

7.7 Vom Kunden gezahlte Trinkgelder sind mit der Rechnung der BoxConcept GmbH nicht verrechenbar.

7.8 Soweit der Kunde gegenüber einem Dritten, z.B. Dienststelle oder Arbeitgeber, einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, ist er verpflichtet, den Dritten anzuweisen, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an die BoxConcept GmbH auszuzahlen. Die Auszahlung wird auf die vom Kunden geschuldete Vergütung angerechnet.

8 Weitere Pflichten des Kunden

8.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, hat der Kunde den am Abholort von der BoxConcept GmbH bereitgestellten Lagercontainer während der vereinbarten Zeit, selbst zu be- und entladen.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Umzugsgut im Lagercontainer fachgerecht für den Transport zu sichern oder sichern zu lassen. Dies betrifft insbesondere bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifi-Geräten, EDV-Anlagen.

8.3 Zur Überprüfung der fachgerechten Sicherung des Umzugsguts innerhalb des Lagercontainers ist die BoxConcept GmbH nicht verpflichtet.

8.4 Dem Kunden obliegt es nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich in den Lagercontainer verbracht und mitgenommen oder stehen gelassen wird.

8.5 Der Kunde ist verpflichtet, der BoxConcept GmbH unverzüglich jeden Wechsel seiner Anschrift und Kontaktdaten mitzuteilen. 

9 Unzulässiges Umzugsgut

Gegenstände, die gem. Ziffern 19.5 und 19.6 vom Kunden nicht in einem Lagercontainer eingelagert werden dürfen, ist der Kunde auch nicht berechtigt, für die Dauer und den Zweck des Lagercontainertransports in den Lagercontainer zu verbringen oder vertragswidrig eingebrachte Gegenstände dort zu belassen.

10 Kundenanweisungen

Die Gefahr von Missverständnissen infolge anderer als Auftragserteilungen, Weisungen und Mitteilungen des Kunden in Textform und an andere als zu ihrer Annahme bevollmächtigte Erfüllungsgehilfen der BoxConcept GmbH, hat letztere nicht zu verantworten.

11 Abholort- und Bestimmungsort für Lagercontainertransporte

11.1 Abhol- und Bestimmungsort für Lagercontainertransporte richten sich grundsätzlich nach der vom Kunden in Textform angegebenen Anschrift.

11.2 Hat der Kunde nicht ausdrücklich unter Einhaltung der Textform einen Bestimmungsort für den Lagercontainertransport festgelegt, ist die BoxConcept GmbH berechtigt und verpflichtet, den Lagercontainer zum Selbsteinlagerungsort gem. Ziffer 17 zu bringen.

12 Sorgfaltsmaßstab der BoxConcept GmbH

Die BoxConcept GmbH führt unter Wahrung der Interessen des Kunden ihre Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Spediteurs aus.

13 Beauftragung eines Frachtführers Die BoxConcept GmbH ist berechtigt, die Lagercontainertransporte selbst durchzuführen oder einen Frachtführer zur Durchführung heranziehen.

14 Sammeltransport Die BoxConcept GmbH ist berechtigt, den Lagercontainertransport im Wege eines Sammeltransports mehrerer Lagercontainer durchzuführen.

15 Rücktritt vom Vertrag Auf vertragliche oder gesetzliche Rücktrittsrechte der Vertragsparteien finden ausschließlich die Bestimmungen des BGBs und HGBs, insbesondere §§ 415 HGB, 346 ff BGB Anwendung.

16 Haftungsinformationen der BoxConcept GmbH gegenüber Verbrauchern gemäß § 451g HGB, sofern der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, werden ihm die nachfolgenden Haftungsinformationen gem. § 451g HGB erteilt:

16.1 Anwendungsbereich

16.1.1 Die BoxConcept GmbH haftet nach dem Lagercontainertransportvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut von und nach Orten außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.

16.1.2 Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Kunden gegen die BoxConcept GmbH wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist.

16.2 Haftungsgrundsätze - Die BoxConcept GmbH haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung).

16.3 Haftungshöchstbetrag - Die Haftung der BoxConcept GmbH wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von Euro 620,00 je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung der BoxConcept GmbH auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet die BoxConcept GmbH wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

16.4 Wertersatz - Hat die BoxConcept GmbH Schadensersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme zur Beförderung an. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.

16.5 Haftungsausschluss - Die BoxConcept GmbH ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die die BoxConcept GmbH auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).

16.6 Besondere Haftungsausschlussgründe

16.6.1 Die BoxConcept GmbH ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

16.6.2 Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter Ziffer 16.6.1 bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Die BoxConcept GmbH kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn sie alle ihr nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.

16.7 Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen - Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die die BoxConcept GmbH vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der BoxConcept GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der BoxConcept GmbH beruhen, sind stets von Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen ausgenommen.

16.8 Haftung der Leute - Werden Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der „Leute“ i.S.v. § 428 HGB der BoxConcept GmbH erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen und -begrenzungen berufen. Das gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.

16.9 Ausführender Spediteur - Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (ausführender Spediteur), so haftet dieser für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist während der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht, in gleicher Weise wie die BoxConcept GmbH. Der ausführende Spediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die der BoxConcept GmbH aus dem Lagercontainertransportvertrag zustehen. Die BoxConcept GmbH und der ausführende Spediteur haften als Gesamtschuldner. Werden Leute des ausführenden Spediteurs in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungen über die Haftung dieser Leute.

16.10 Haftungsvereinbarung - Die BoxConcept GmbH weist den Kunden auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgelts eine weitergehendere als die gesetzlich vorgesehene Haftung zu vereinbaren.

16.11 Transportversicherung - Die BoxConcept GmbH weist den Kunden auf die Möglichkeit hin, das Gut gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie zu versichern.

16.12 Schadensanzeige - Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten:

16.12.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Umzugsgut bei Ablieferung am Bestimmungsort auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sind auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadensprotokoll spezifiziert festzuhalten oder der BoxConcept GmbH spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen.

16.12.2 Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen der BoxConcept GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung am Bestimmungsort spezifiziert angezeigt werden.

16.12.3 Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall.

16.12.4 Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger der BoxConcept GmbH die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt; auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat.

16.12.5 Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie – um den Anspruchsverlust zu verhindern – in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder Email) und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Außerdem muss der Absender der Schadensanzeige genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.

16.12.6 Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

III. Gebrauchsüberlassung der Lagercontainer (Selbsteinlagerung)

17 Hauptpflichten der BoxConcept GmbH

Kommt zwischen der BoxConcept GmbH (Vermieter) und dem Kunden (Mieter) ein Vertrag über eine Selbsteinlagerung („selfstorage“) zustande, dann schuldet die BoxConcept GmbH die Gebrauchsüberlassung der Lagerbehältnisse gemäß der vereinbarten Größe in qm („Lagerbox“ genannt) an den Kunden auf dem Betriebsgrundstück der BoxConcept GmbH (Selbsteinlagerungsort) gemäß den nachfolgenden Regelungen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet die BoxConcept GmbH dagegen nicht die Lagerung und Aufbewahrung des in den Boxen befindlichen Gutes.

18 Mietbeginn / Übernahme der Lagerbox

18.1 Die BoxConcept GmbH verpflichtet sich, dem Kunden die Lagerbox für die vereinbarte Mietzeit ab Mietbeginn Zug um Zug mit Zahlung der Kaution gem. Ziffer 25 und des Mietzinses für die Mindestmietdauer gem. Ziffer 24.2 zu überlassen.

18.2 Sofern ein Mietverhältnis über die Lagerbox nicht bereits zuvor besteht, so fällt der Mietbeginn mit der Bereitstellung der Lagerbox am Abholort zusammen.

18.3 Der Kunde erkennt den Zustand der Lagerbox als vertragsgerecht an. Bei Übernahme hat er die gemietete Lagerbox zu kontrollieren und etwaige Schäden oder Verunreinigungen der BoxConcept GmbH unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt eine solche Meldung nicht, wird davon ausgegangen, dass die Lagerbox in reinem und unbeschädigtem Zustand übernommen wurde.

19 Nutzung / Einlagerung

19.1 Der Kunde bestätigt, dass die Güter, die in der Lagerbox gelagert werden, sein Eigentum sind oder die Person(en), deren Eigentum sie sind, ihm die Verfügungsgewalt über die Güter erteilt hat (haben) und ihm gestattet wurde, die Güter in der Lagerbox zu lagern.

19.2 Die Lagerbox ist von dem Kunden in einem sauberen und einwandfreien Zustand zu halten.

19.3 Veränderungen der Lagerbox, bauliche Arbeiten, Befestigungen an Boden, Wänden oder Decken dürfen nicht vorgenommen werden.

19.4 Die Lagerbox darf nur zu Lagerzwecken genutzt werden. Sonstige Tätigkeiten, insbesondere die Nutzung als Büro, Geschäftsadresse, Wohnraum,Verkaufsort sowie Tätigkeiten, die einer gewerblichen oder sonstigen behördlichen Zustimmung bedürfen, sind nicht gestattet.

19.5 In der Lagerbox dürfen nur trockene Gegenstände eingelagert werden. Die Lagerung von Tieren und Pflanzen gleich welcher Art ist nicht gestattet. Ferner dürfen Nahrungsmittel und verderbliche Gegenstände sowie solche, die für Ungezieferbefall geeignet sind, nicht gelagert werden.  Die Einlagerung von folgenden Gegenständen ist nicht gestattet: Wertgegenstände wie Pelze, Juwelen und Bargeld ist nicht gestattet.

19.6 Der Kunde verpflichtet sich, den Lagercontainer nur so zu nutzen, dass hieraus keine Gefahren und/oder Schäden für Rechtsgüter der BoxConcept GmbH oder Dritter sowie keine Umweltschäden entstehen. Höchstlast für die Beladung der Lagerbox beträgt 1000kg.

19.7 Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt folgende Gegenstände einzulagern:
19.7.1 Brennbare oder entzündliche Stoffe/Flüssigkeiten wie z.B. Gas, Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel, usw.;
19.7.2 Verbotene oder gesetzwidrig in Besitz befindliche Waffen;
19.7.3 Sprengstoffe, Munition;
19.7.4 Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Kampfstoffe;
19.7.5 Giftmüll, Asbest oder sonstige, potentiell gefährliche Materialien;
19.7.6 Alles was Rauch oder Geruch absondert;
19.7.7 Jegliche verbotene Substanzen und Gegenstände oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände;
19.7.8 Materialien, die durch Emissionen Dritte beeinträchtigen könnten;
19.7.9 Alle anderen Güter, welche Nachteile für  das Lager und/oder für andere Lagergüter und/ oder für Personen befürchten lassen.

19.8 Der Kunde hat die Lagerbox so zu nutzen, dass andere Mieter nicht gestört und beeinträchtigt werden. Dem Kunden ist es nicht gestattet, am Selbsteinlagerungsort gem. Ziffer 17 außerhalb der gemieteten Lagerbox Gegenstände – auch nur vorübergehend – abzustellen oder zu lagern.

19.9 In der Lagerbox und am gesamten Selbsteinlagerungsort gilt ein striktes Rauchverbot. Löst der Kunde, eine ihn begleitende Person oder eine von ihm zum Zutritt autorisierte Person durch einen Fehlgebrauch oder in sonstiger Weise schuldhaft einen Fehlalarm aus, so ist der Kunde verpflichtet, die dadurch entstandenen Kosten zu tragen.

20 Untervermietungsverbot Der Kunde ist nicht berechtigt, die angemietete Lagerbox – weder ganz, noch teilweise – unterzuvermieten.

21 Zugang zum Selbsteinlagerungsort sowie zur Lagerbox durch den Kunden

21.1 Bei An- und Abfahrten am Selbsteinlagerungsort hat der Kunde stets die Straßenverkehrsordnung zu befolgen. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind einzuhalten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert werden.

21.2 Der Kunde hat nur während der allgemeinen Öffnungszeiten der BoxConcept GmbH und nur nach vorheriger Terminabstimmung mit der BoxConcept GmbH unter Einhaltung einer Mindestvorlaufzeit von 3 Werktagen, Zutritt zum Selbsteinlagerungsort. 

21.3 Die BoxConcept GmbH wird dem Kunden die Lagerbox zu dem vereinbarten Termin für die vereinbarte Dauer gem. Ziffer 21.2 am Selbsteinlagerungsort zum Zutritt bereitstellen. Der Kunde hat ausschließlich Zugang zum Eingangsbereich, in welchem die Box für eine Be- und Entladung bereitgestellt wird.

21.4 Die BoxConcept GmbH ist berechtigt, die bei Vertragsschluss geltenden Öffnungszeiten zu ändern, wenn die Änderung mindestens mit einer Frist von 4 Wochen durch Mitteilung in Textform an die E-Mail-Adresse gem. Ziffer 2.3 angekündigt ist und die Änderung die Nutzung des Lagercontainers nicht wesentlich beeinträchtigt.

21.5 Nur dem Kunden, ihn begleitende Personen sowie die im Selbsteinlagerungsvertrag ausdrücklich genannten Personen ist der Zugang zum Selbsteinlagerungsort und zur Lagerbox gestattet. Die BoxConcept GmbH ist berechtigt, Legitimationspapiere zu verlangen und den Zugang zu verweigern, sollte dies nicht erfolgen.

21.6 Soweit der Kunde weitere, im Selbsteinlagerungsvertrag nicht autorisierten Personen Zugangsberechtigung erteilen will, hat er dies unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht mit Namen und Anschrift des Bevollmächtigten vorweg in Textform mitzuteilen. Gleichfalls hat er in Textform mitzuteilen, wenn eine bereits autorisierte Person nicht mehr zugangsberechtigt ist.

21.7 Der Kunde hat die Lagerbox bei Verlassen abzuschließen und während seiner Abwesenheit verschlossen zu halten. Die BoxConcept GmbH ist nicht verpflichtet, den ordnungsgemäßen Verschluss zu prüfen oder eine nicht verschlossene Lagerbox zu verschließen.

22 Mängel der Mietsache / Haftung

22.1 Etwaige Mängel oder Schäden sind der BoxConcept GmbH unverzüglich zu melden. Die Beschreibung der vermieteten Lagerbox in Prospekten und Modellen o.ä. stellt keine vereinbarte Beschaffenheit dar.

22.2 Die Haftung der BoxConcept GmbH ist auf die vertragswesentlichen Pflichten eines Vermieters beschränkt. Dies sind die Überlassung der Lagerbox zum vertragsgemäßen Gebrauch, der Zugang zur Lagerbox gemäß Ziffer 21 und die Beachtung der Verkehrssicherungspflichten, soweit diese den Selbsteinlagerungsort betreffen und nicht vom Kunden übernommen wurden. Der Anspruch des Kunden auf Mängelbeseitigung bleibt von den Haftungsbeschränkungen ausgenommen.

22.3 Im Übrigen ist die Haftung der BoxConcept GmbH wegen Verletzung sonstiger Pflichten, unerlaubten Handlungen und positiven Vertragsverletzungen oder Verschulden beim Vertragsschluss durch die BoxConcept GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen, auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

22.4 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der BoxConcept GmbH auch bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt (z.B. kein entgangener Gewinn).

22.5 Die BoxConcept GmbH haftet in dem Umfang, wie ihr Verschulden im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat.

22.6 Alle Einschränkungen der Haftung gelten nicht, soweit es um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geht.

22.7 Die verschuldensunabhängige Haftung der BoxConcept GmbH bei anfänglichen Mängeln ist ausgeschlossen. Sie haftet insoweit ebenfalls nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

22.8 Die Überwachung, Unterhaltung, Pflege, etc. betreffend die in der Lagerbox eingelagerten Gegenstände ist alleinige Aufgabe des Kunden.

22.9 Der Kunde haftet der BoxConcept GmbH für alle Schäden, die nach dem Beginn der Nutzung der Lagerbox durch ihn selbst, ihn begleitende Personen, autorisierten Personen oder sonstigen Dritten, die mit seinem Einverständnis die Lagerbox aufgesucht haben, mindestens fahrlässig verursacht worden sind. Der Kunde stellt die BoxConcept GmbH von Ansprüchen Dritter frei.

23 Betreten der Lagerbox durch die BoxConcept GmbH

23.1 Die BoxConcept GmbH oder von ihr beauftragten Personen dürfen die Lagerbox nach rechtzeitiger Ankündigung zur Prüfung des Zustands und zur Reparatur betreten.

23.2 Bei Gefahr in Verzug ist die BoxConcept GmbH ohne Ankündigungspflicht zum Betreten und zu diesem Zweck zur Öffnung der Lagerbox befugt.

24 Mietzins

24.1 Der Kunde ist verpflichtet, an die BoxConcept GmbH den vereinbarten Mietzins zu zahlen.

24.2 Die Höhe des Mietzinses ist im Selbsteinlagerungsvertrag geregelt. Die Mindestmietdauer und zugleich eine Abrechnungsperiode beträgt, wenn nicht anders geregelt, 4 Wochen. Der Selbsteinlagerungsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zu dem Ende einer Abrechnungsperiode gekündigt werden.

24.3 Der Mietzins ist jeweils im Vorhinein fällig. Die erste Mietzahlung ist zu Beginn des Selbsteinlagerungsverhältnisses fällig und umfasst die erste Abrechnungsperiode. Die folgenden Abrechnungsperioden müssen jeweils bis spätestens am Fälligkeitstag (eintreffen am Bankkonto der BoxConcept GmbH am 1.Tag der neuen Abrechnungsperiode) beglichen sein.

24.4 Mit dem vereinbarten Mietzins sind Betriebs- und Nebenkosten abgegolten.

25 Kaution

25.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Selbsteinlagerungsvertrages EUR 120,00 pro Lagerbox als unverzinsliche Kaution bei der BoxConcept GmbH zu hinterlegen.

25.2 Die BoxConcept GmbH kann sich wegen ihrer fälligen Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen. Der Kunde ist dann verpflichtet, die Kautionssumme auf den vereinbarten Betrag aufzufüllen.

25.3 Diese Kaution wird nach ordnungsgemäßer Räumung und Übergabe der Lagerbox an die BoxConcept GmbH innerhalb eines Zeitraums von maximal 6 Wochen nach Auszug und Räumung auf ein vom Kunden bekannt zu gebendes inländisches Bankkonto ohne Zinsen zurückerstattet, jedoch reduziert um jenen Betrag der notwendig ist

25.3.1 die Lagercontainer zu reinigen, wenn der Kunde seiner Pflicht gemäß Ziffer 28.1 nicht nachkommt;
25.3.2 Schäden gemäß Ziffer 22.9 zu beheben;
25.3.3 Mietrückstände, Mahnkosten, Verzugszinsen, Verbringungskosten und/oder Verwertungs-/Vernichtungskosten evtl. vom Kunden zurückgelassener Gegenstände zu bezahlen.

25.4 Die Rückerstattung der Kaution in Bar ist ausgeschlossen.

26 Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht

26.1 Die BoxConcept GmbH hat das Recht wegen sämtlicher Forderungen aus dem Mietverhältnis, mit deren Ausgleich sich der Kunde in Verzug befindet, ihr Vermieterpfandrecht an den vom Kunden eingelagerten Gegenständen - auch wenn die Einlagerung nur vorübergehend erfolgt – geltend zu machen.

26.2 Dieses Recht steht der BoxConcept GmbH bereits während des Mietverhältnisses zu, soweit es zur Abdeckung der Forderungen der BoxConcept GmbH erforderlich ist.

26.3 Macht die BoxConcept GmbH von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch, ist der Kunde verpflichtet, der BoxConcept GmbH Auskunft über die eingelagerten, in seinem Eigentum stehenden Lagergegenstände zu erteilen, und auf Aufforderung der BoxConcept GmbH, dieser die eingelagerten Gegenstände zum Zwecke des Verkaufs herauszugeben.

26.4 Macht die BoxConcept GmbH von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch und beginnt der Kunde die eingelagerten Gegenstände zu entfernen, ist die BoxConcept GmbH berechtigt, der Entfernung zu widersprechen und durch geeignete Maßnahmen die dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Gegenstände in Besitz nehmen.

26.5 Die BoxConcept GmbH ist berechtigt, nach Verkaufsandrohung mit Fristsetzung die eingelagerten Gegenstände im Wege des freihändigen Verkaufs oder der öffentlichen Versteigerung zum Ausgleich ihrer Forderungen zu verwerten.

27 Vertragslaufzeit und Kündigung

27.1 Wenn zwischen den Vertragsparteien eine Vertragslaufzeit nicht ausdrücklich vereinbart ist, wird der Selbsteinlagerungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

27.2 Eine beiderseitige ordentliche Kündigung ist in Textform mit 2-Wochen Frist zum Ende einer Abrechnungsperiode möglich, es sei denn, es ist im Voraus eine abweichende Regelung (z.B. feste Bindung auf ausgewählte Laufzeit) vereinbart.

27.3 Erfolgt eine Kündigung während einer Mietwoche, so beginnt die Kündigungsfrist erst mit dem Ablauf dieser Mietwoche.

27.4 Das Recht jeder Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund ist für die BoxConcept GmbH insbesondere gegeben, wenn sich der Kunde mit der Zahlung des Mietzinses oder der Kaution in Verzug befindet, wenn die BoxConcept GmbH berechtigt ist, vom Lagerboxtransportvertrag zurückzutreten und/oder wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen die Vertragsvereinbarungen, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.

27.5  Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder 27.5.1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt; 27.5.2  oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen

28 Beendigung

28.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei Beendigung des Selbsteinlagerungsverhältnisses die Lagerbox zu räumen, zu reinigen und von ihm verursachte Schäden zu beseitigen. Die Verwendung von Reinigungsmitteln zur Behebung von Verschmutzungen muss vorab mit der BoxConcept GmbH abgestimmt werden.

28.2 Die Lagerbox ist an die BoxConcept GmbH auszuhändigen.

28.3 Setzt der Kunde den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB wird insoweit abbedungen.

IV. Schlussbestimmungen

29 Gemeinschaftliche Beauftragung / Anmietung mehrerer Kunden

29.1 Haben mehrere Kunden gemeinsam die BoxConcept GmbH mit einem Lagerboxtransport beauftragt und/oder gemeinsam eine Lagerbox gemietet, haften sie als Gesamtschuldner.

29.2 Sofern das Mietverhältnis mit mehreren Kunden geschlossen wurde, bevollmächtigen sich dies unter dem Vorbehalt des  Widerrufs in Textform gegenseitig zur Entgegennahme von Erklärungen der BoxConcept GmbH, wie Kündigungserklärung der BoxConcept GmbH. Zur Abgabe einseitiger Erklärungen durch die anderen Kunden besteht keine Vollmacht. Ein Widerruf der Vollmacht wird erst für Erklärungen wirksam, die nach dem Zugang des Widerrufs bei der BoxConcept GmbH, von der BoxConcept GmbH abgegeben werden.

30 Verwendung von Kundendaten

Die BoxConcept GmbH ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

31 Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist der Geschäftssitz der BoxConcept GmbH alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen.

32 Rechtswahl

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

33 AMÖ-Einigungsstelle:

Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V., Schulstr. 53, 65795 Hattersheim.

34 Vollständigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

35 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien bemühen sich, unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Regelungen zu ersetzen, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

Stand: 15.11.2018